Schulanmeldung für Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind wird im Jahr 2024 schulpflichtig.
Bereits jetzt benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen (Vordrucke finden Sie zusätzlich auf unserer Homepage (www.edvs-lathen.de) unter „Formulare – Schulanmeldung“):
- Vollständig ausgefüllter Schüleraufnahmebogen mit Unterschriften beider Sorgeberechtigten
- Erklärung zum Datenschutz
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis Masernschutz (Vorlage Impfbuch oder ärztliche Bescheinigung)
- Erklärung für Getrenntlebende (nur, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben) -sh. Homepage-
- Erklärungen zur Sorgeberechtigung (nur, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben) –sh.Homepage-
Die Anmeldezeiten sind wie folgt:
Montag, 13.03.2023
In der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr (für Kinder, die keine Kita besuchen)
Dienstag, 14.03.2023
In der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch, 15.03.2023
In der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
(Bitte benutzen Sie für die Schulanmeldung im Sekretariat den Haupteingang, Gebäude D!)
Eine Sprachstandsfeststellung und damit verbunden die Möglichkeit des Sprachförderunterrichts durch Lehrkräfte der Grundschule, wie in den Vorjahren, ist nicht mehr vorgesehen. Sprachförderung findet durch die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen statt.
Dennoch möchten wir den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erleichtern und sie regelmäßig im Kindergarten besuchen.
Im letzten halben Jahr vor der Einschulung wird eine Lehrkraft der Grundschule mit den Vorschulkindern am Programm „Hören-Lauschen-Lernen“ arbeiten. Hier werden den Kindern erste Erfahrungen mit dem Schriftspracherwerb vermittelt und wichtige Vorläuferkompetenzen für das Lesen- und Schreibenlernen werden geschult. Außerdem besteht so die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens.
Bei Kindern, die im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, wird eine Sprachstandsfeststellung und gegebenenfalls Sprachförderunterricht durch Lehrkräfte der Grundschule durchgeführt. Eine kurze Überprüfung bietet Frau Ull-Tietz für die Kinder, die keine Kindertagesstätte (Kita) besuchen, am Montag, 13.03.23 in der Zeit von 13:00 bis 15:30 Uhr an. Die Teilnahme am Sprachförderunterricht ist verpflichtend. (Hinweis: Bitte tragen Sie deshalb auf dem Schüleraufnahmebogen unbedingt ein, ob bzw. welche Kindertageseinrichtung Ihr Kind besucht!)
Auf unserer Homepage (unter Formulare – Schulanmeldung) können Sie dem Flyer „KiGa-Schule“, weitere Informationen über Aktivitäten und Termine im „Vorschuljahr“ Ihres Kindes entnehmen.
Informationen zu Einschulung, Schulpflicht und Zurückstellung
Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind bis einschließlich 1. Oktober
6 Jahre alt wird.
Für Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober eines Jahres ihren 6. Geburtstag haben, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche, formlose Erklärung gegenüber der Schule hinausschieben. Diese Erklärung ist bis zum 1. Mai des jeweiligen Schuljahres gegenüber der Schule abzugeben. Kinder, deren Eltern von der Möglichkeit des Aufschiebens des Schulbesuchs Gebrauch machen, müssen dennoch an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.
Kinder, die schulpflichtig sind, aber noch nicht über die nötige Schulfähigkeit verfügen, können vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt werden.
Die Entscheidung über die Einschulung oder eine eventuelle Zurückstellung trifft die Schulleiterin nach Gesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, den Erzieher:innen der Kindertagesstätte sowie der Amtsärztin/dem Amtsarzt.
Die Einladungen zum Informationsabend und zu den Schuleingangsuntersuchungen erhalten Sie von uns entsprechend zeitgerecht.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Haustein (Schulleiter) Melanie Ull-Tietz (2. Konrektorin)